Darf das Bloggen verboten werden?

O

ohrdruffer

Neues Mitglied
Darf das Bloggen verboten werden?

Angenommen: Nach seinem Studium hat B eine Anstellung bei einer regionalen Tageszeitung gefunden. Als Volontär durchläuft er eine Ausbildung zum Redakteur. Hauptaufgabe von B ist die lokale Berichterstattung, ohne spezielle Schwerpunkte. Die Ausbildung sieht weiterhin verschiedene Stationen im Betrieb vor. Diese sind immer journalistischer Art.

Weil die Ausbildung sehr breit gefächert ist und sich B auf ein bestimmtes Thema im Journalismus spezialisieren möchte, will er einen Blog betreiben. Schwerpunkt soll eine Berichterstattung über genau Bs Lieblings- und gewünschtes Spezialthema sein. Nun ist sich B nicht sicher, ob der Arbeitgeber dies gestattet beziehungsweise verbieten kann.

Bs Arbeitsvertrag beinhaltet folgende Passage: Während des Redaktionsvolontariats ist jede andere auf Erwerb gerichtete, auch journalistische oder redaktionelle Nebentätigkeit, unzulässig. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Einwilligung der FIRMA DES ARBEITNEHMERS.

B sieht keine Einnahmen durch den Blog vor. Weder durch Anzeigen noch den Verkauf von Texten. Hauptsächlich soll der Blog Methoden und Ideen der gewünschten Spezialrichtung behandeln und eventuell kleinere Themen aus der Richtung umsetzen. Da sich technisch die Veröffentlichungen auf dem Blog steuern lassen, könnte B das Bloggen auch so einrichten, dass der Blog und seine Arbeit nicht konkurriert. Texte würden vorgeschrieben und regelmäßig veröffentlicht werden, unabhängig von Bs Pensum bei seinem Arbeitgeber.

Frage:

1. Darf Bs Arbeitegeber diesen Blog/die Nebentätigkeit als Blogger verbieten?

2. Ist für diese Art der Nebentätigkeit tatsächlich eine Erlaubnis des Arbeitgebers gemäß Arbeitsvertrag nötig?

3. Auf welche Rechtsnormen und/oder Urteile stützen sich diese Möglichkeiten des Bloggens/des Verbots?

Ohrdruffer
 
S

Soualmi

V.I.P.

AW: Darf das Bloggen verboten werden?

Solange der Blog ein Hobby bleibt und keine Einnahmen erzielt werden, sehe ich keinen Hinderungsgrund. Im Arbeitsvertrag wird ja explizit auf Tätigkeiten, die auf Erwerb von Einnahmen abzielen, abgestellt.
Allerdings sollte man dem Kind auch den richtigen Namen geben; eine Nebentätigkeit ist nun mal gedanklich sofort mit Nebeneinkünften verbunden.
 
E

E.Schön

Forum-Interessierte(r)

AW: Darf das Bloggen verboten werden?

Der Blog sollte den Arbeitgeber natürlich nicht verunglimpfen oder sonstwie geeignet sein, den Arbeitgeber zu schädigen (z.B. weil im Blog Details zu Berichten zu lesen sind, die erst am nächsten Tag in der Zeitung stehen), sollte auch nicht in Konkurrenz stehen und den Arbeitnehmer auch nicht so in Anspruch nehmen, dass er seinem Arbeitgeber nicht mehr seine volle Arbeitskraft zur Verfügung stellen kann.
Sonst könnten - unabhängig davon, ob es eine Nebentätigkeit (also Tätigkeit gegen Entgelt) ist oder nicht - arbeitsrechtliche Maßnahmen drohen.
 

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