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ohrdruffer
Neues Mitglied
Darf das Bloggen verboten werden?
Angenommen: Nach seinem Studium hat B eine Anstellung bei einer regionalen Tageszeitung gefunden. Als Volontär durchläuft er eine Ausbildung zum Redakteur. Hauptaufgabe von B ist die lokale Berichterstattung, ohne spezielle Schwerpunkte. Die Ausbildung sieht weiterhin verschiedene Stationen im Betrieb vor. Diese sind immer journalistischer Art.
Weil die Ausbildung sehr breit gefächert ist und sich B auf ein bestimmtes Thema im Journalismus spezialisieren möchte, will er einen Blog betreiben. Schwerpunkt soll eine Berichterstattung über genau Bs Lieblings- und gewünschtes Spezialthema sein. Nun ist sich B nicht sicher, ob der Arbeitgeber dies gestattet beziehungsweise verbieten kann.
Bs Arbeitsvertrag beinhaltet folgende Passage: Während des Redaktionsvolontariats ist jede andere auf Erwerb gerichtete, auch journalistische oder redaktionelle Nebentätigkeit, unzulässig. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Einwilligung der FIRMA DES ARBEITNEHMERS.
B sieht keine Einnahmen durch den Blog vor. Weder durch Anzeigen noch den Verkauf von Texten. Hauptsächlich soll der Blog Methoden und Ideen der gewünschten Spezialrichtung behandeln und eventuell kleinere Themen aus der Richtung umsetzen. Da sich technisch die Veröffentlichungen auf dem Blog steuern lassen, könnte B das Bloggen auch so einrichten, dass der Blog und seine Arbeit nicht konkurriert. Texte würden vorgeschrieben und regelmäßig veröffentlicht werden, unabhängig von Bs Pensum bei seinem Arbeitgeber.
Frage:
1. Darf Bs Arbeitegeber diesen Blog/die Nebentätigkeit als Blogger verbieten?
2. Ist für diese Art der Nebentätigkeit tatsächlich eine Erlaubnis des Arbeitgebers gemäß Arbeitsvertrag nötig?
3. Auf welche Rechtsnormen und/oder Urteile stützen sich diese Möglichkeiten des Bloggens/des Verbots?
Ohrdruffer
Weil die Ausbildung sehr breit gefächert ist und sich B auf ein bestimmtes Thema im Journalismus spezialisieren möchte, will er einen Blog betreiben. Schwerpunkt soll eine Berichterstattung über genau Bs Lieblings- und gewünschtes Spezialthema sein. Nun ist sich B nicht sicher, ob der Arbeitgeber dies gestattet beziehungsweise verbieten kann.
Bs Arbeitsvertrag beinhaltet folgende Passage: Während des Redaktionsvolontariats ist jede andere auf Erwerb gerichtete, auch journalistische oder redaktionelle Nebentätigkeit, unzulässig. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Einwilligung der FIRMA DES ARBEITNEHMERS.
B sieht keine Einnahmen durch den Blog vor. Weder durch Anzeigen noch den Verkauf von Texten. Hauptsächlich soll der Blog Methoden und Ideen der gewünschten Spezialrichtung behandeln und eventuell kleinere Themen aus der Richtung umsetzen. Da sich technisch die Veröffentlichungen auf dem Blog steuern lassen, könnte B das Bloggen auch so einrichten, dass der Blog und seine Arbeit nicht konkurriert. Texte würden vorgeschrieben und regelmäßig veröffentlicht werden, unabhängig von Bs Pensum bei seinem Arbeitgeber.
Frage:
1. Darf Bs Arbeitegeber diesen Blog/die Nebentätigkeit als Blogger verbieten?
2. Ist für diese Art der Nebentätigkeit tatsächlich eine Erlaubnis des Arbeitgebers gemäß Arbeitsvertrag nötig?
3. Auf welche Rechtsnormen und/oder Urteile stützen sich diese Möglichkeiten des Bloggens/des Verbots?
Ohrdruffer